Psychotherapie

Ablauf und Kosten

Die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist immer mit einem Auf und Ab verbunden. Probleme und Störungen beim Aufwachsen gehören also dazu. Diese sind nicht immer das Ergebnis einer psychischen Störung. Es können äußere und innere Erfahrungen sein, die eine Störung in der Entwicklung hervorrufen. So kann z.B. die Geburt eines Geschwisterkindes, Krankheit, Wohnort- oder Schulwechsel, Trennung und Verlust oder eine Neuzusammensetzung der Familie für die betreffenden Kinder/Jugendlichen schwer zu verarbeiten sein. Aber auch die sogenannten Schwellensituationen vom Kindergarten bis zum selbständigen Wohnen können von Kindern/Jugendlichen als schwer zu bewältigende Entwicklungsaufgaben erlebt werden. Normalerweise wird das gestörte Gleichgewicht nach kurzer Zeit wiederhergestellt und die Krise überwunden. Manchmal kommt es aber vor, dass die Störung anhält, Traurigkeit, Ängste oder sozialer Rückzug zunehmen, die Konflikte sich ausweiten oder psychosomatische Erkrankungen auftreten. Dann ist es empfehlenswert professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

In einem solchen Fall stehe ich Dir als Betroffenem bzw. Ihnen als Bezugspersonen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

 

Psychotherapie

In Deutschland gibt es drei sozial und berufsrechtlich anerkannte psychotherapeutische Behandlungsverfahren: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie.

 

Diese drei Verfahren unterscheiden sich in ihrem theoretischen Verständnis zur Entstehung psychischer Erkrankungen und in der Behandlungstechnik.

 

Vor Beginn einer Behandlung steht eine diagnostische Phase. In mehreren Terminen mit dem Patienten, und zeitweise auch mit den Eltern versucht die Therapeutin im Gespräch (bei Kindern auch im Spiel) die Art und Schwere der Erkrankung zu beurteilen. Am Ende des diagnostischen Prozesses (psychotherapeutische Sprechstunde / probatorische Sitzungen) stellt die Therapeutin eine Verdachtsdiagnose und macht einen Behandlungsvorschlag. 

Für die Durchführung einer Psychotherapie sind die Motivation des Patienten und die Ressourcen der Familie, die Therapie zu unterstützen, entscheidend. 

Grundlage der Psychotherapie ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient und der Therapeutin (bei Kindern auch zwischen den Eltern und der Behandlerin). Auf dieser Grundlage, die sich erst allmählich im therapeutischen Prozess entwickelt, ist es zunehmend möglich belastende Gedanken, Gefühle und Phantasien zuzulassen und auszusprechen.

Eltern sind in der Regel die wichtigsten Bezugspersonen eines Kindes. Deshalb sind sie wichtiger Bündnispartner in der Durchführung einer Kindertherapie. Eltern können durch die Erkrankung des Kindes stark belastet sein, sich schuldig fühlen oder durch ungelöste Konflikte aus der eigenen Lebensgeschichte in die Probleme des Kindes verstrikt sein. Regelmäßige Gespräche mit den Eltern sind daher unverzichtbar.

Die Häufigkeit variiert je nach Alter des Patienten. Bei älteren Jugendlichen finden Gespräche mit den Eltern auch aufgrund des Autonomiegedankens nur noch nach Absprache mit dem Patienten statt. 

 

Kosten

 

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. 

Sind sie gesetzlich versichert müssen Sie zum Erstgespräch nur Ihre Krankenkassenkarte mitbringen. 

5 Sprechstunden a´50 Minuten werden von der Krankenkasse ohne weitere Formalitäten übernommen. In den Sprechstunden wird besprochen, ob eine weiterführende Therapie sinnvoll und nötig ist. 

Eine Psychotherapie nach den Richtlinien der Gesetzlichen Krankenversicherungen muss jeweils beantragt werden. Die erforderlichen Formulare für die Beantragung bei Ihrer Krankenversicherung werden in der Praxis vorgehalten und das Verfahren mit Ihnen besprochen.

 

Privatversicherte

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).

Da die genaue Kostenerstattung immer von der jeweiligen Versicherung abhängt bzw. Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt und welche Antragsregelungen vorliegen. Meist werden die Kosten für ein Erstgespräch und bis zu fünf weiteren Gesprächsterminen (probatorische Sitzungen) ohne vorherige Genehmigung übernommen. Eine weiterführende Therapie muss fast immer bei der Versicherung beantragt werden.

 

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Therapie nach Antragsstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um Übernahmebedingungen zu klären.

 

Selbstzahler

Aus verschiedenen Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie manchmal selbst zahlen. Als Selbstzahler genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion und es entfällt die Befunderstellung für die Krankenversicherung.

 

Honorar

Im Folgenden finden Sie eine Kurzübersicht über die wesentlichen Abrechnungspositionen meines Leistungsangebotes mit den entsprechenden Honorarsätzen für privat Krankenversicherte / Beihilfeempfänger und Selbstzahler. Ich rechne nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die auf die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) Bezug nimmt, ab.

 

Psychotherapeutische Sitzung/Beratung (50 Min): 

   112,61 € 

(GOP-Ziffer 861 - Steigerungsfaktor 2,8)

 

Erhebung der biographischen Anamnese (i.d.R. 1x zu Beginn):

   150,15 €             

(GOP-Ziffer 860 - Steigerungsfaktor 2,8)

 

Therapie-Antrag:

   65,28 €               

(GOP-Ziffer 808 - Steigerungsfaktor 2,8)

 

Ausfallhonorar (bei nicht rechtzeitiger Terminabsage):

   100,00 €

 

Der Steigerungsfaktor kann in Einzelfällen bei entsprechender Begründung bis zum 3,5-fachen Satz erhöht werden.

 

Weitere Leistungen meiner Praxis wie z.B. telefonische Beratung (GOP 1, 3), Bescheinigungen (GOP 70, 75, 80, 85), Schreibgebühren (GOP 95, 96) und Zuschläge für Leistungen außerhalb der regulären Praxiszeiten kommen nach Bedarf dazu.

 

Alle GOP-Leistungen sind grundsätzlich durch die privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstattungsfähig sofern Psychotherapie bei einem Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu den Leistungen laut ihren Versicherungsbedingungen gehört. Bitte sprechen Sie dies vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenversicherung ab.

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