Psychotherapie

Psychotherapie

Ablauf und Abrechnung der Leistungen

Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen kann sowohl durch individuelle Faktoren, als auch gesellschaftliche Entwicklungen belastet werden.

Laut verschiedener Studien nehmen psychische Erkrankungen wie Angststörungen, Depressionen, Essstörungen und Verhaltensauffälligkeiten bei Kindern und Jugendlichen zu. Die Symptome können je nach Alter und Entwicklungsstufe variieren. Jüngere Kinder zeigen oft Verhaltensauffälligkeiten wie Aggressivität oder sozial auffälliges Verhalten, während Jugendliche häufiger unter Depressionen, sozialem Rückzug oder selbstverletzendem Verhalten leiden.

Mögliche Einflussfaktoren

  • Familie: Familiäre Probleme wie Trennung der Eltern, Verluste, häusliche Gewalt, Vernachlässigung oder hohe Erwartungen können die psychische Gesundheit stark belasten. Ein stabiles und unterstützendes familiäres Umfeld ist hingegen ein wichtiger Schutzfaktor.
  • Schule und Leistungsdruck: Hoher Leistungsdruck, Mobbing und soziale Ausgrenzung in der Schule sind bedeutende Stressfaktoren. Der Druck, in der Schule erfolgreich zu sein, kann zu Angststörungen und depressiven Symptomen führen.
  • Soziale Medien und Digitalisierung: Der Einfluss sozialer Medien kann sowohl positiv als auch negativ sein. Während soziale Medien Möglichkeiten zur Vernetzung bieten, können sie auch zu Vergleichsstress, Cybermobbing und einem verzerrten Selbstbild führen.
  • Gesellschaftliche Entwicklungen: Themen wie Klimawandel, politische Unruhen, Zukunftsängste und die Ungewissheit über die eigene berufliche Zukunft tragen ebenfalls zur psychischen Belastung bei.

Gerne vereinbaren Sie einen Termin mit mir, um gemeinsam zu klären, ob die psychischen Belastungen Ihres Kindes von Krankheitswert sind und eine Psychotherapie indizieren oder mit anderweitigen Handlungsstrategien aufgefangen werden können

 

Ablauf einer Psychotherapie

Der Ablauf einer Psychotherapie kann je nach Therapieform und individuellen Bedürfnissen variieren, aber im Allgemeinen umfasst er die folgenden Schritte:

1. Erstgespräch

Im Erstgespräch werden  grundlegende Informationen zu den Beschwerden, Lebensumständen und bisherigen Erfahrungen aufgenommen. Bei Kindern unter 14 Jahren sehe ich als Psychotherapeutin in der Regel zuerst die Eltern alleine ohne ihr Kind, Jugendliche kommen zusammen mit ihren Eltern oder Bezugspersonen. Das Erstgespräch dient zur Abklärung, ob die belastenden Symptome, Störungen und psychischen Belastungen behandlungsbedürftig oder ob andere Hilfen empfehlenswert sind. 

2. Psychotherapeutische Sprechstunden

Die sogenannten Sprechstunden dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der psychotherapeutischen Einschätzung der vorgestellten Problematik. 

3. Probatorische Sitzungen

Im Rahmen der probatorischen Sitzungen resultiert  gegebenenfalls eine psychotherapeutische Diagnostik, bzw. Diagnosestellung und eine Therapieplanung, für die wir gemeinsam konkrete Therapieziele formulieren. Die Diagnose wird ergänzt durch eine kinder- oder hausärztliche Abklärung (Konsiliarbericht). 

3. Therapieverlauf

Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin behandle ich Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 21 Jahren, inklusive begleitende Elterngespräche.

Die Therapie besteht aus regelmäßigen Sitzungen mit einer Dauer von 50 Minuten pro  Sitzung (inklusive Dokumentationszeit). 

Abhängig von der Diagnose und den Therapiezielen wende ich als Psychotherapeutin entweder tiefenpsychologische oder analytische Psychotherapie an. 

Grundlage der Psychotherapie ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Patient*in; Eltern und mir als Therapeutin, die sich zunehmend im therapeutischen Prozess entwickelt und es ermöglicht,  belastende Gedanken und Gefühle zuzulassen und zu bearbeiten.

Das Einbeziehen der Eltern oder anderer Bezugspersonen ist ein wichtiger Bestandteil der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen und für die Durchführung einer Psychotherapie sind die Motivation und die Ressourcen der Familie, die Therapie zu unterstützen, entscheidend. Eltern können durch die Erkrankung des Kindes stark belastet sein, sich schuldig fühlen oder durch ungelöste Konflikte aus der eigenen Lebensgeschichte in die Probleme des Kindes verstrikt sein. Regelmäßige Gespräche mit den Eltern sind daher unverzichtbar. Bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird im Einzelfall besprochen, ob oder in welchem Umfang begleitende Elterngespräche stattfinden sollen. 

4. Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin unterliege ich der Schweigepflicht. Diese gilt auch gegenüber Eltern und anderen Bezugspersonen, vor allem bei der Behandlung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen. 

 

 

 

 

 

Abrechnung der Leistungen

Gesetzlich Versicherte

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherungen. 

Sind Sie, bzw. Ihr Kind gesetzlich krankenversichert, müssen Sie zum Erstgespräch lediglich die  Krankenkassenkarte mitbringen. 

Die Sprechstunden und probatorischen Sitzungen werden von der Krankenkasse ohne weitere Formalitäten übernommen, wenn die Krankenkarte eingelesen werden kann. Das weitere Procedere in der Beantragung der Psychotherapie wird dann individuell mit Ihnen besprochen.

Privatversicherte

Üblicherweise werden die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie bei Privatversicherten auch übernommen.                      Die genaue Kostenerstattung hängt immer von der jeweiligen Versicherung ab bzw. Ihrem individuellen Versicherungsvertrag, deshalb erkundigen Sie sich bitte in jedem Fall vor Antritt der Therapie, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt und lassen sich auch Unterlagen zur Beantragung einer kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Behandlung zuschicken.                                                                               Meist werden die Kosten für die Sprechstunden ohne vorherige Genehmigung übernommen, so dass das weitere Procedere beim Erstgespräch besprochen werden kann. Eine weiterführende Therapie muss fast immer vor dem Beginn der Psychotherapie bei der Versicherung beantragt werden.

Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordung für Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP). 

Bitte beachten Sie, dass der angepasste Steigerungssatz für mein Sitzungshonorar (3,0-fach) den von den Privatkassen angesetzten 2,3-fachen Satz überschreitet. Das bedeutet für Sie, dass Sie möglicherweise nicht die kompletten Kosten von Ihrer Versicherung erstattet bekommen.                                                                                                                                                                      

Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Therapie nach Antragsstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Konditionen zu klären.

Selbstzahler

Aus verschiedenen Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie manchmal selbst bezahlen. Auch dies ist in meiner Praxis möglich und hat den Vorteil, dass  die Befunderstellung für die Krankenversicherung und das Antragsverfahren entfällt. 

 

 

 

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